Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hoesch Spundwand und Projekte GmbH.
Stand: März 2020

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB und für alle Produkte sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen der Hoesch Spundwand und Projekte GmbH (nachfolgend „HSP“). Vorrangig gelten jedoch die besonderen Bestellbedingungen, wie sie im Bestellschreiben aufgeführt sind.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers, auch wenn sie in einer Auftragsbestätigung enthalten sind, gilt nicht als Zustimmung.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Solche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf ein solches.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Geheimhaltung; Überlassene Unterlagen
1. Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Berechnungen, Abbildungen, Zeichnungen, Prospekten, Katalogen, Formen, Mustern und sonstigen vergleichbaren Unterlagen etc., bleiben, soweit nicht anders vereinbart, unser Eigentum; Urheberrechte bleiben in jedem Fall bestehen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer vorher unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Die von uns überlassenen Unterlagen sind auf unser Verlangen hin unverzüglich vom Käufer zu vernichten oder an uns zurückzugeben, sobald alle Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erfüllt sind oder erkennbar wird, dass kein Vertrag zustande kommt (Angebotsstadium). Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet.

2. Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen technischen oder kaufmännischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen ohne vorher unser schriftliches Einverständnis einzuholen. Der Käufer verpflichtet seine Unterlieferanten entsprechend.

3. Soweit einzelvertraglich vereinbart ist, dass der Käufer uns Unterlagen, Arbeitsanweisungen, Zeichnungen oder andere Informationen (nachfolgend die „Dokumente“) sowie Beistellungen zur Verfügung stellt, wird er dies für uns kostenfrei sowie ordnungsgemäß und rechtzeitig und frei von Rechten Dritter tun. Verletzt der Käufer diese Pflichten ganz oder teilweise, haftet für sämtliche sich aus der Verletzung ergebenden Schäden allein bzw. ist verpflichtet, uns, bei Inanspruchnahme durch Dritte, vollumfänglich freizustellen. Der Käufer trägt damit das alleinige Risiko für die Richtigkeit, Eignung, Übereinstimmung mit vertraglichen Anforderungen etc. für die von ihm zur Verfügung gestellten Dokumente und Beistellungen.

§ 4 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise EXW (INCOTERMS 2020) zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, ausschließlich Verladung, Verpackung, Fracht, Versicherung oder sonstigen Nebenleistungen. Preisangaben in Katalogen, Prospekten oder Preislisten dienen lediglich der Information und geben allenfalls den Stand der Ausgabe wieder. Wir teilen dem Käufer die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise und Konditionen auf Anfrage mit.

2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, und zwar in der Weise, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Zahlungen müssen in bargeldlos per Überweisung erfolgen. Bei Verzug werden Zinsen sowie eine Pauschale jeweils in gesetzlicher Höhe (z.Zt. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a bzw. 40,00 €) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Käufer mit erheblichen Zahlungen in Verzug oder bestehen aus sonstigen Gründen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, für die noch ausstehenden Zahlungen angemessene Sicherheit, z.B. in Form einer Bankgarantie, zu verlangen. Stellt der Käufer die Sicherheit innerhalb einer ihm dafür gesetzten angemessenen Frist nicht, sind wir nach entsprechender Ankündigung berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen einzustellen und/oder den Vertrag zu kündigen.

3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung bzw. das von uns benannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Preisänderungen wegen wesentlich veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die noch nicht erfolgt sind, bleiben vorbehalten. Lieferverzögerungen, die nicht von uns verschuldet sind, berechtigen ebenso zur Anpassung der Preise und Lieferzeiten wie geänderte oder zusätzliche Lieferungen und Leistungen.

5. Der Käufer ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.